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Eheverträge - Allgemeines

Wenn zwei sich heiraten, hängt der Himmel voller Geigen. Man blickt vertrauensvoll in eine gemeinsame Zukunft und keiner verschwendet einen Gedanken an den Umstand, der bereits während der Trauungszeremonie erwähnt wird: Daß es nämlich außer den guten auch noch böse Tage geben kann. 
    Ist das wirklich wahr? Rechnet damit wirklich keiner? Warum erleben dann die nichtehelichen Lebensgemeinschaften einen derartigen Boom? Warum können sich so viele Leute, die schon länger zusammenleben, einfach nicht entscheiden, den Schritt in die Ehe zu tun? Spricht man solche Leute darauf an, kann man die blumenreichsten Erklärungen dafür hören, warum man vom Heiraten bisher (!) abgesehen hat. Letztlich steckt hinter den allermeisten nichtehelichen Lebensgemeinschaften die Angst, sich durch eine Eheschließung so stark zu binden, daß man unter Umständen, im Falle, daß es doch kracht, nur noch sehr schwer wieder voneinander wegkommt.
    Mit anderen Worten: Es ist eine Tatsache, daß die meisten Leute, die mit einem Partner zusammenleben, sich immer wieder Gedanken über das Ende einer Partnerschaft machen bzw. dieses Ende wenigstens mit einkalkulieren. 
   Wer sich langfristig emotional an einen Partner bindet, begeht also kein Sakrileg, wenn er sich überlegt, was denn nun eigentlich am Ende dieser Partnerschaft passieren mag. Er tut nur das, was alle anderen auch tun und trägt dem realistischen Risiko Rechnung, daß sich die Menschen nun einmal ändern - so wie die Umstände, in denen sie leben. Genau das ist nämlich im Allgemeinen der Grund weshalb in Deutschland eine von drei geschlossenen Ehen geschieden wird. 
   

Ein Ehevertrag kann von Anfang an Klarheit darüber schaffen, was geschehen soll, wenn die Partnerschaft keine mehr ist und auch nach außen hin aufgelöst werden soll. Das ist auch normalerweise seine Funktion. Der Gesetzgeber hat jedoch genügend Spielräume gelassen, um Eheverträge auch in einigen anderen Situationen sinnvoll sein zu lassen:

  • Wer nur wegen der "allzu festen Bindung" vor einer Ehe zurückschreckt, dem kann ein Ehevertrag den Schritt erheblich erleichtern (vgl. insoweit die Ausführungen zur kinderlosen Doppelverdiener-Ehe).

  • Gehen zwei Leute eine Ehe ein, von denen der eine erheblich verschuldet ist, kann durch den Ehevertrag Klarheit geschaffen werden, wem in der Ehe was gehört und wovon die Gläubiger des Schuldners gefälligst ihre Hände zu lassen haben. 
       

Mit anderen Worten: Eheverträge dienen nicht nur der problemlosen Abwicklung von Ehen nach ihrem Scheitern, sondern sie können auch sehr nützlich sein, indem sie die Voraussetzungen für eine Ehe überhaupt erst schaffen oder aber einen finanziellen Schutzbereich schaffen, in den Dritte nicht eingreifen können. 


Diese Seiten können eine ausführliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt oder Notar nicht ersetzen. Sie sollen nur anhand einiger Beispiele erläutern, wann und unter welchen Umständen Eheverträge durchaus sinnvoll sein können. 
    Zu diesem Zwecke seien hier die vier folgenden beispielhaften Situationen herausgegriffen: 

Das Vokabular dieser Erläuterungen ist weitgehend geläufig. Nur der Vollständigkeit halber seien vorab bzw. extra ein paar Begriffe erklärt, nach deren Bedeutung ich in meiner täglichen Praxis immer wieder gefragt werde. Es sind dies: 

Die Erläuterungen müssen Sie nicht vorab lesen. Wenn diese Begriffe in den o.g. Beispielen vorkommen, wird dort per Hyperlink ebenfalls auf sie verwiesen.

 

 

© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 19.03.1999

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